In den letzten beiden Grippesaisons durften ab 60-Jährige neben der Standardimpfung mit dem Hochdosisgrippeimpfstoff Efluelda auch andere Influnenzaimpfstoffe erhalten. Diese Sonderregel durch Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums läuft zum 31. März aus. Wie geht es weiter?
Seit 2020 rät die Ständige Impfkommission (STIKO) zum Hochdosisgrippeimpfstoff für ab 60-Jährige. Derzeit zugelassen ist lediglich eine hochdosierte Vakzine mit der – verglichen mit standarddosierten Grippeimpfstoffen – vierfachen Antigenmenge: Efluelda von Sanofi Pasteur. Mit Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) zum 1. April 2021 fällt die Hochdosisgrippeimpfung für ältere Menschen seither als Standardimpfung in den Leistungskatalog der Krankenkassen – allerdings auch nur die Hochdosisgrippeimpfung, da die Schutzimpfungs-Richtlinie keine Alternativen vorsieht.
BMG-Verordnung
Gerade während der Corona-Pandemie wollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jedoch verhindern, dass am Schluss eine große Risikogruppe für schwere Influenzaverläufe – ältere Menschen – leer ausgeht, sollte Sanofi Pasteur aufgrund von Lieferengpässen nicht genügend Efluelda zur Verfügung stellen können oder die produzierten Impfdosen bei großer Impfmotivation der Bevölkerung nicht ausreichen. Eine am 8. März 2021 in Kraft getretene BMG-Verordnung erlaubte sodann gleichrangig standarddosierte Grippeimpfstoffe für ältere Menschen:
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