Im August 2022 tritt das Verbot von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E171) in Kraft. Die Pharmaindustrie hat währenddessen noch drei Jahre Zeit, auch in Arzneimitteln den Hilfsstoff zu ersetzen. Doch was ist eigentlich mit Kosmetik wie Sonnenschutz oder insbesondere Zahnpasta, die ja auch mal verschluckt werden kann? Die Zahnärztekammer in Westfalen-Lippe bezieht dazu nun Stellung.
Titandioxid und die Frage nach dessen sicheren Einsatz sind ungefähr seit dem Jahr 2019 Bestandteil intensiver Diskussionen. Ging es zunächst noch um die Gefahr (in der Industrie) dessen Stäube einzuatmen, hat die Diskussion mittlerweile über Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel auch die Arzneimittelbranche erreicht. Doch was ist eigentlich mit in Apotheken erhältlicher Kosmetik?
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Immerhin könnte Sonnencreme zum Aufsprühen auch eingeatmet werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärte in einem Dokument von Dezember 2019 zu der Frage, ob Nanomaterialien wie der UV-Filter Titandioxid in Sonnenschutzmitteln bedenklich sind, unter Berufung auf das Expertengremium der EU-Kommission („Scientific Committee on Consumer Safety“, SCCS): „Gesundheitliche Risiken sind bei Nano-Titandioxid als UV-Filter in einer Konzentration von bis zu 25 Prozent in Sonnenschutzmitteln unwahrscheinlich. Dies gilt bei gesunder, intakter und sonnenverbrannter Haut. Menschen, deren Haut krankheitsbedingt (Allergiker, Akne, Neurodermitis) geschädigt ist, sollten sich mit einem Facharzt abstimmen.“ Allerdings heißt es dort auch:
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