Die Preise steigen und die Löhne kommen nicht hinterher. Die Apothekengewerkschaft Adexa fordert deshalb nun in den anstehenden Tarifverhandlungen eine Gehaltserhöhung von 10,5 Prozent.

Die Tarifkommission der Apothekengewerkschaft Adexa fordert eine Gehaltserhöhung in Höhe von 10,5 Prozent. Das geht aus einem Brief der Gewerkschaft an den Vorsitzenden des Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), Thomas Rochell, hervor. Datiert ist der Brief auf den Freitag vergangener Woche. In dem Schreiben wird zuvor angekündigt, dass der bislang geltende Tarifvertrag fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt wird. Zudem wird eine bereits bestehende Einladung zu den Gehalts- und Rahmentarifverhandlungen nach Hamburg bekräftigt.

Adexa begründete die Forderung gegenüber der DAZ „mit der außergewöhnlich hohen Inflationsrate von 7,9 Prozent im Jahr 2022 sowie prognostizierten 6,0 Prozent Inflation für 2023, die zu erheblichen Reallohnverlusten bei den Apothekenangestellten geführt haben“. Beachtet worden sei auch „die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro und zum 1.1.2025 auf 12,82 Euro“ gefunden.

Der letzte Tarifvertrag wurde Anfang Januar 2022 geschlossen und trat sogleich in Kraft. Apothekenmitarbeiter:innen erhielten damals 200 Euro pro Monat mehr, PKA 225. PKA-Berufseinsteiger hätten ansonsten unter der Mindestlohngrenze von 12 Euro gelegen, die die Bundesregierung damals plante. Wegen der Anhebung der PKA-Gehälter wurden dann auch jene der anderen Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter angehoben. Zum 1. Januar 2023 war eine weitere Gehaltserhöhung in Kraft getreten.

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Apotheker:innen haben demnach vor der letzten Gehaltserhöhung im ersten Berufsjahr 3.582 Euro verdient, ab dem 1. Januar 2022 3.782 Euro und seit dem 1. Januar 2023 3.895. Ab dem 11. Berufsjahr lag der Tariflohn der Approbierten statt bei 4.343 Euro erst bei 4.543 Euro und ab 1. Januar 2023 dann bei 4.679 Euro. Bei PKA stieg das Gehalt von beispielsweise 1.868 Euro im ersten und zweiten Berufsjahr auf 2.093 und dann 2.156 seit Januar 2023.

Der Tarifvertrag ist nur dann verpflichtend, wenn sowohl Apothekeninhaber:in und auch Angestellte:r Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation (ADA oder Adexa) sind. Er gilt nicht für Sachsen, weil der Sächsische Apothekerverband nicht Mitglied im ADA ist. In Nordrhein wird ein gesonderter Tarifvertrag zwischen Adexa und TGL Nordrhein ausgehandelt.

Hinweis: Der Artikel wurde durch das Statement der Adexa gegenüber DAZ ergänzt.


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